Im Bereich des Sportfischens bietet der Vierwaldstättersee einzigartige Möglichkeiten für Angler. Der See beherbergt eine Vielzahl von Fischarten wie Hecht, Zander, Forelle, Seeforelle, Äsche, Renke, Felchen, Barsch und Karpfen.
Die verschiedenen Becken und Arme des Sees bieten den Anglern eine abwechslungsreiche Landschaft, in der sie ihre Angelrouten ausprobieren können. Die Flussmündungen und Felsfluren sind besonders beliebt bei Anglern, die auf Hecht und Zander angeln. Die tiefen Gewässer in der Mitte des Sees sind bekannt für ihre großen Renken und Seeforellen.
Das Angeln auf dem Vierwaldstättersee ist das ganze Jahr über erlaubt, jedoch gibt es spezielle Schonzeiten für bestimmte Fischarten. Angler benötigen eine gültige Fischereilizenz, die online oder vor Ort erworben werden kann.
Zusammenfassend bietet der Vierwaldstättersee als einer der schönsten und vielseitigsten Schweizer-Seen einzigartige Möglichkeiten für Angler.
Mit einer Fülle von Fischarten und einer abwechslungsreichen Landschaft ist der See ein Paradies für jeden begeisterten Angler.
Der See ist für Wassersportler sowie Erholungssuchende ein absolutes
"must-see".
Hier findest du alle nötigen Links sowie direkte Downloads für alle Fischereibestimmungen rund und das Thema Angeln am Vierwaldstättersee. Bereitsgetsellt für dich im "ready to go" Format!
Homepage Fischerverein Weggis, Patene Vitznau und Weggis
Gemeinschaftskarten für Fischerzone Vitznau, Weggis, Greppen als Tasges, Wochen, Monats oder Jahreskarten möglich.
Alle Daten vom Vierwaldstättersee im Überblick!
Seefläche = 114 km2
Seevolumen = 11.3 Km3
Länge = 115 Km
Breite = 20 km
Umfang = 146 km
Maximale Tiefe = 214 m
Ø Wassertiefe = 104 m
Max Geschwindigkeit= unbegrenzt
Im Kanton Luzern ist das Fischen generell erlaubt, außer während der Nachtzeit. Für das Angeln im Vierwaldstättersee gibt es zeitliche Beschränkungen, die in den Fischereivorschriften festgelegt sind.
Die Fischerei im Vierwaldstättersee ist verboten:
* Sommerzeit von 23.00 – 04.00 Uhr
*Während der übrigen Zeit von
22.00 – 05.00 Uhr
Weitere Informationen findest du in den Fischereivorschriften, die auf der Website der Kantone Luzern/Schwyz oder unter unseren Links oder Downloads einsehbar sind.
Als verantwortungsvolles Unternehmen im Bereich des Sportfischens legen wir großen Wert auf den Schutz der Natur und ihrer Tiere.
Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, dass für das Ausüben des Sportfischens in vielen Gewässern ein Fischerpatent erforderlich ist und bestimmte Bestimmungen einzuhalten sind. Wir ermutigen unsere Kunden dazu, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese stets zu beachten.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter.