Zürichsee

Der Zürichsee ist ein wahres Eldorado für Sportfischer und bietet beste Bedingungen für ein unvergessliches Angelabenteuer. 

Mit einer Länge von rund 42 Kilometern und einer Breite von bis zu vier Kilometern erstreckt er sich über drei Kantone - Zürich, Schwyz und St. Gallen. An der tiefsten Stelle zwischen Herrliberg und Oberrieden erreicht der See eine Tiefe von beeindruckenden 136 Metern.

Ob Spinnfischen, Schleppen mit Seehund oder Hegene - der Zürichsee hält für jeden Angeltyp eine Vielzahl von Fischarten bereit. Doch nicht nur das: Auch Segler, Wakeboarder, Wind- und Kitesurfer, Taucher und Stand-Up-Paddler kommen hier auf ihre Kosten und machen den See zu einem der vielseitigsten Wassersportgebiete der Region.

Für Uferangler kann es aufgrund der stark verbauten Uferzonen schwierig sein, gute Angelstellen zu finden. Ein passendes Boot kann hierbei einen großen Vorteil bieten.

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Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Zürich

Hier findest du alle nötigen Links sowie direkte Downloads für alle Fischereibestimmungen rund und das Thema ANgeln am Zürichsee. Bereitsgetsellt für dich im "ready to go" Format!

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Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton Schwyz

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Fischereigesetz und Bestimmungen Kanton St.Gallen

The Ultimate fishiing Experience

Hydrologische Daten

Alle Daten vom Zürichsee als Überblick!

Seefläche = 90.1 km2

Seevolumen = 3.9 km3

Länge = 42 Km

 Breite = 3.85 km

Umfang = 87.6 km

Maximale Tiefe = 136 m

Ø Wassertiefe = 51.7 m

Max Geschwindigkeit= unbegrenzt

Zeitliche Beschränkungen

Für das Angeln im Kanton Zürich gibt es zeitliche Beschränkungen, die in den Fischereivorschriften festgelegt sind.

 

Die Fischerei im Zürichsee ist verboten: 

*Sommerzeit: von 23.00 – 04.00 Uhr

 

*während der übrigen Zeit

von 22.00 – 05.00 Uhr

 

Weitere Informationen findest du in den Fischereivorschriften, die auf der Website der Kantone Zürich/Schwyz/St.Gallen oder unter unseren Links oder Downloads einsehbar sind.

Nur mit gültigem Patent

Als verantwortungsvolles Unternehmen im Bereich des Sportfischens legen wir großen Wert auf den Schutz der Natur und ihrer Tiere. 

Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, dass für das Ausüben des Sportfischens in vielen Gewässern ein Fischerpatent erforderlich ist und bestimmte Bestimmungen einzuhalten sind. Wir ermutigen unsere Kunden dazu, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und diese stets zu beachten. 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter.

LUND 1775 Adventure Sport